AGB Vertragsbedingungen REGLER: PRINT Softwarepflegevertrag

Vertragsbedingungen REGLER: PROCESS IT Servicevertrag

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Softwarepflegevertrag umfasst ausschließlich die im jeweiligen Leistungsschein bzw. Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen.

§2 Leistungszeiten & Mitwirkungspflichten

Die Störungsbeseitigung wird schnellstmöglich während unserer Geschäftszeit durchgeführt:

Montag – Donnerstag

zwischen 7.30 und 17.00 Uhr

Freitag

zwischen 7.30 und 15.00 Uhr

(2) Leistungen außerhalb dieser Zeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass dem Auftragnehmer der erforderliche Zugang zu den Systemen gewährt wird [vor Ort oder per Remote-Zugriff].

(4) Sofern erforderlich, können Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht werden.

§3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine eigenständigen Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, sofern dies nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmt ist.

(2) Der Einsatz nicht freigegebener Hard- oder Softwarekomponenten kann zum Ausschluss von Pflegeleistungen führen.

§4 Nicht enthaltene Leistungen

Nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung sind insbesondere:

  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden durch äußere Einflüsse [z. B. Cyberattacken, Netzwerkprobleme, Hardwareausfall usw.]
  • Probleme durch Veränderungen der IT-Umgebung oder der Software durch den Kunden oder Dritte
  • Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Pflegehinweisen

Hierdurch entstehende Leistungen werden gesondert nach Aufwand berechnet.

§5 Vertraulichkeit & Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nur zur Vertragserfüllung verarbeitet.

§6 Preisanpassung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung bei steigenden Kosten [z. B. Personal-, Energie-, Materialkosten] mit einer Frist von 3 Monaten anzupassen.

(2) Übersteigt die Preisanpassung 10 % pro Jahr, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

§7 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Für mittelbare Schäden, insbesondere Betriebsunterbrechungen, wird keine Haftung übernommen.

(3) Die Haftung ist auf maximal 24 Monatsvergütungen aus dem jeweiligen Vertrag begrenzt.

§9 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

§12 Abrechnung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung wird im Voraus berechnet.

(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.

(3) Der Versand erfolgt elektronisch; Papierrechnungen können gegen Gebühr [3 €] bereitgestellt werden.