AGB Lieferungs- und Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen der Firma REGLER SYSTEMS GmbH

1. Allgemeines
Für alle Rechtsgeschäfte mit uns gelten ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Geschäftsbedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht nochmals widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten unsere Lieferungs- und Geschäftsbedingungen durch den Besteller, selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von unseren Lieferungs- und Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.
Freie Anlieferung und Versand im Saarland und in Rheinland-Pfalz erfolgen, soweit in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen keine anderslautenden Angaben gemacht wurden, ab einem Wert von Euro 200,– pro Auftrag. Liegt der Auftragswert unter Euro 200,–, berechnen wir die tatsächlich anfallenden Versandkosten, mindestens jedoch einen Rechnungskostenanteil in Höhe von Euro 4,90. Auch bei freier Anlieferung sind die ortsüblichen Zustellgebühren beziehungsweise Rollgelder am Empfangsort vom Empfänger zu tragen. Bitte beachten Sie auch bei Abholung den Auftragswert von Euro 49,–. Unter diesem Wert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 2,45.
2. Lieferungsvertrag
Der Lieferungsvertrag wird wirksam begründet durch die (umseitig stehende) schriftliche Bestätigung des uns erteilten Auftrages. Nicht bestätigte mündliche Abreden sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt zu dem vorgegebenen Termin auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Nichteinhaltung einer schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen und unzumutbar erschweren, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, befreien uns für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung können nur geltend gemacht werden, wenn wir grob schuldhaft oder vorsätzlich gehandelt haben. Die Lieferung unserer Waren erfolgt ausschließlich gemäß unseren Lieferungs- und Geschäftsbedingungen, und auch durch fremde Einkaufsbedingungen, welchen wir nicht ausdrücklich zugestimmt haben, werden diese nicht außer Kraft gesetzt.
3. Garantie und Gewährleistung
  • Unsere Angebote sind nicht für Wiederverkäufer oder private Endverbraucher, sondern für Industrie, Behörden, Handel, Handwerk, Freiberufler, Dienstleistungsunternehmen und Gewerbetreibende zur Eigenverwendung in der selbstständigen bzw. in der beruflichen Tätigkeit bestimmt. Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Modellwechsel, drucktechnisch bedingte Farbabweichungen und Druckfehler vorbehalten. Lieferung gemäß unseren Ihnen bekannten Lieferungs- und Geschäftsbedingungen.
  • Die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (unter anderem zwingende 2-jährige Gewährleistungsfrist) gelten hier nicht. Unsere Haftungsfrist für nachgewiesene anfängliche Sachmängel beträgt mindestens 12 Monate.
  • Wir leisten nach eigenem Ermessen kostenlos Ersatz oder Ersatzlieferung für alle infolge von Materialfehlern schadhaft oder unbrauchbar gewordene Teile innerhalb der Garantiezeit. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Glasbruchschäden beim Kunden sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie erlischt, wenn Reparaturen von anderen Firmen oder Personen ohne unsere Einwilligung durchgeführt worden sind.
  • Beanstandungen und Mängelrügen müssen unverzüglich nach Eingang der Sendung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich bei uns erfolgen. Wird eine Beanstandung von uns anerkannt, verpflichten wir uns, unter Ausschluss der Ansprüche des Kunden auf Herabsetzung oder Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Deckungskauf, die Ware ordnungsgemäß herzustellen oder Ersatzlieferung zu leisten.
  • Kostenvoranschläge werden nach Aufwand berechnet, jedoch erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von mindestens Euro 19,–, die bei Reparatur oder Neukauf eines Gerätes aus der gleichen Gerätegruppe innerhalb von 3 Monaten voll angerechnet wird.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat zu erfolgen: ab Rechnungsdatum innerhalb 14 Tagen netto. Rechnungen mit dem Vermerk »Zahlbar sofort rein netto« sind sofort zahlbar. Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen Wechsel bzw. Schecks angenommen, erfolgt dies nur zahlungshalber und der Zahlungsanspruch bleibt bis zur Einlösung unberührt. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für jede durch Zahlungsverzug notwendige Mahnung werden Pauschalspesen in Höhe von Euro 4,– in Rechnung gestellt. Nach erfolgloser Mahnung werden sämtliche Forderungen sofort fällig, auch wenn erfüllungshalber Schecks oder Wechselzahlungen erfolgt sind. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor.
5. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, solange wir gegen den Käufer Forderungen aus der Geschäftsverbindung haben. Die Aushändigung von Wechseln, Schecks, Einzugsermächtigungen oder anderen nur eine Zahlungsverpflichtung begründeten oder bestätigenden Urkunden gelten erst mit der vollständigen Einlösung als Zahlung. Be- oder/und Verarbeitung erfolgen für uns, ohne uns zu verpflichten, d.h. wir gelten als Hersteller und erwerben Eigentum bzw. Miteigentum an der neuen Sache. Der Käufer verwahrt die hergestellten Waren mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Von uns gelieferte Waren sind sowohl vor als auch nach der Be- und/oder Verarbeitung getrennt von den von anderen Lieferanten bezogenen Waren und den aus ihnen hergestellten neuen Gegenständen, vermischten Beständen oder gefüllten Packungen zu lagern. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen für uns zu veräußern. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware oder unseres Eigentumsrechts durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich Nachricht zu geben. Die sich aus einer Veräußerung ergebenden Forderungen stehen uns zu. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die erteilte Weiterveräußerungsbefugnis zu widerrufen, die Vorbehaltsware in unmittelbaren Besitz zu nehmen und nach eigenem Ermessen zu verwerten. Die Veräußerungsbefugnis erlischt bei Einleitung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahren. Die uns zustehenden Sicherheiten dienen zur Deckung unserer Forderungen. Übersteigt daher der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung um mehr als 25 %, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Käufers, die darrüberhinausgehenden Sicherungen nach unserer Wahl freizugeben.
6. Warenrücksendungen
Der Kunde ist nur mit unserem Einverständnis berechtigt, von uns gelieferte Waren an uns zurückzusenden. Für zurückgegebene oder aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Waren wird der Zeitwert unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht wegen einer berechtigten Reklamation erfolgt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Auftrag sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Ansprüche und Rechte ist Merzig; dies gilt auch in Bezug auf den Gerichtsstand, sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen im Sinne des BGB handelt.
8. Verbindlichkeitserklärungen
Die vorstehenden Lieferungs- und Geschäftsbedingungen sind zwischen uns und dem Kunden sowohl für den 1. Auftrag als auch für alle weiteren Lieferungen bindend, ohne dass es einer besonderen Bestätigung, Anerkennung oder jeweiligen Übersendung bedarf.
9. Schlussbestimmungen
Für alle Vertragsverhältnisse gilt das Deutsche Recht. Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
20.11.2015